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   BGH, 03.07.2001 - KZR 31/99   

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https://dejure.org/2001,883
BGH, 03.07.2001 - KZR 31/99 (https://dejure.org/2001,883)
BGH, Entscheidung vom 03.07.2001 - KZR 31/99 (https://dejure.org/2001,883)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 2001 - KZR 31/99 (https://dejure.org/2001,883)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung - Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - Nationale Spitzenverbände - Gesetzliche Krankenversicherung - Festsetzung von Höchstbeträgen - Gesetzliche Krankenkasse - Gesetzliche Ersatzkasse - Kosten für Heilmittel - Versorgung der Versicherten - Bemessung ...

  • Judicialis

    EG Art. 81; ; EG Art. 82; ; EG Art. 86 Abs. 2; ; SGB V § 35

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EGV Art. 81; EGV Art. 82; EGV Art. 86 Abs. 2; SGB V § 35
    Vorlage an den EuGH: Auslegungsfragen zur verbindlichen Festsetzung von Höchstbeträgen für die Erstattung von Heilmitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 81, 82, 86 Abs. 2; SGB V § 35
    Festbeträge; Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Festbetragsregelung dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Festbetragsregelung dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt

  • 123recht.net (Pressemeldung, 3.7.2001)

    BGH lässt Europarichter über Preisgestaltung bei Medikamenten entscheiden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2002, 554
  • NZS 2002, 147 (Ls.)
  • VersR 2001, 1361
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (26)

  • EuGH, 17.02.1993 - C-159/91

    Poucet und Pistre / AGF und Cancava

    Auszug aus BGH, 03.07.2001 - KZR 31/99
    Rs. C-159/91 u. C-160/91, Slg. 1993, I-637 - Poucet und Pistre).

    Dem entspricht es, daß er eine bei der Verwaltung der öffentlichen Aufgabe der sozialen Sicherung mitwirkende Einrichtung, die eine Aufgabe von ausschließlich sozialem Charakter erfüllt und eine auf dem Grundsatz der nationalen Solidarität beruhende Tätigkeit ohne Gewinnzweck ausübt, nicht als Unternehmen im Sinne der Art. 81, 82 EG eingeordnet hat (Urt. v. 17.2.1993, Slg. 1993, I-637).

  • EuGH, 16.11.1995 - C-244/94

    FFSA u.a. / Ministère de l'Agriculture und de la Pêche

    Auszug aus BGH, 03.07.2001 - KZR 31/99
    Diese Definition schließt grundsätzlich öffentlich-rechtlich organisierte und mit Hoheitsgewalt ausgestattete Einrichtungen ein, soweit sie eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, insbesondere wenn sie dabei in Wettbewerb zu privaten Unternehmen treten (EuGH, Urt. v. 16.11.1995 - Rs. C-244/94, Slg. 1995, I-4013 - Fédération française des sociétés d'assurance).

    Andererseits hat er diesen Charakter ohne weiteres einer entsprechenden Einrichtung zugewiesen, die mit ihrem Angebot im Wettbewerb zu privaten Lebensversicherungsgesellschaften stand (Urt. v. 16.11.1995 - Rs. C-244/94, Slg. 1995, I-4013).

  • EuGH, 27.04.1994 - C-393/92

    Gemeente Almelo u.a. / Energiebedrijf IJsselmij

    Auszug aus BGH, 03.07.2001 - KZR 31/99
    Zur Anwendung des Art. 90 Abs. 2 EGV hat der Gerichtshof in der Rechtssache C-19/93 (Urt. v. 19.10.1995, Slg. 1995, I-3319 - Rendo) unter Hinweis auf seine Entscheidung vom 27. April 1994 (Rs. C-393/92, Slg. 1994, I-1477 - Almelo) ausgeführt, es sei Sache des nationalen Gerichts zu prüfen, ob die Praktiken eines mit Dienstleistungen von allgemeinem Interesse betrauten Unternehmens, falls sie gegen Art. 86 EG verstoßen, durch die Notwendigkeiten gerechtfertigt sein können, die sich ggf. aus der dem Unternehmen übertragenen besonderen Aufgabe ergeben.
  • EuGH, 19.10.1995 - C-19/93

    Rendo u.a. / Kommission

    Auszug aus BGH, 03.07.2001 - KZR 31/99
    Zur Anwendung des Art. 90 Abs. 2 EGV hat der Gerichtshof in der Rechtssache C-19/93 (Urt. v. 19.10.1995, Slg. 1995, I-3319 - Rendo) unter Hinweis auf seine Entscheidung vom 27. April 1994 (Rs. C-393/92, Slg. 1994, I-1477 - Almelo) ausgeführt, es sei Sache des nationalen Gerichts zu prüfen, ob die Praktiken eines mit Dienstleistungen von allgemeinem Interesse betrauten Unternehmens, falls sie gegen Art. 86 EG verstoßen, durch die Notwendigkeiten gerechtfertigt sein können, die sich ggf. aus der dem Unternehmen übertragenen besonderen Aufgabe ergeben.
  • EuGH, 14.07.1971 - 10/71

    Muller

    Auszug aus BGH, 03.07.2001 - KZR 31/99
    Die Ausnahme des Art. 86 EG enthält keine unbedingte Vorschrift; ihre Anwendung verlangt vielmehr eine Würdigung aller Umstände des Einzelfalls darauf, ob sie mit Blick auf die besondere Funktion der mit der Dienstleistung Betrauten den Eingriff in den freien Wettbewerb und die damit an sich verbundene Verletzung der Art. 81, 82 EG rechtfertigen (EuGH, Urt. v. 14.7.1971 - Rs. 10/71, Slg. 1971, 723 - Staatsanwaltschaft v. Luxemburg/Madeleine Muller u.a.).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BGH, 03.07.2001 - KZR 31/99
    Nach diesen Grundsätzen sind Prüfungsentscheidungen in vollem Umfang, d.h. auch hinsichtlich der persönlichen Bewertung des Prüfers, der gerichtlichen Kontrolle unterworfen worden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83, NJW 1991, 2005; Beschl. v. 17.4.1991 - 1 BvR 1529/84, 1 BvR 138/87, NJW 1991, 2008; vgl. auch Beschl. v. 16.12.1992 - 1 BvR 167/87, NVwZ 1993, 666, 669 - betreffend die Zulassung privater Grundschulen; Urt. v. 8.7.1997 - 1 BvR 1621/94, NJW 1997, 2310, 2311 - betreffend die Kündigung eines Hochschullehrers wegen mangelnder fachlicher Eignung).
  • EuGH, 05.02.1963 - 26/62

    Van Gend & Loos - Direkte Anwendbarkeit von Primärrecht

    Auszug aus BGH, 03.07.2001 - KZR 31/99
    Insoweit ist der Gerichtshof zwar in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß die Vorschriften des Gemeinschaftsrechts unmittelbar Ansprüche der Betroffenen auslösen können (vgl. etwa EuGH, Urt. v. 5.2.1963 - Rs. 26/62, Slg. 1963, 3 - N.V. Algemene Transport; Urt. v. 10.7.1980 - Rs. 37/79, Slg. 1980, 2481 - Anne Marty SA; st. Rspr.).
  • EuGH, 23.04.1991 - C-41/90

    Höfner und Elser / Macrotron

    Auszug aus BGH, 03.07.2001 - KZR 31/99
    Im Bereich der Art. 81, 82 EG gilt ein weiter Unternehmensbegriff; unter ihn fallen danach alle eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübenden Einheiten unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung (st. Rspr., vgl. etwa EuGH, Urt. v. 23.4.1991 - Rs. C-41/90, Slg. 1991, I-1979 - Hoefner und Elser; Urt. v. 17.2.1993 - verb.
  • EuGH, 28.04.1998 - C-120/95

    GEMEINSCHAFTSANGEHÖRIGE KÖNNEN IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT MEDIZINISCHE

    Auszug aus BGH, 03.07.2001 - KZR 31/99
    Insoweit hat der Gerichtshof zwar bereits entschieden, daß allein eine solche Zuordnung einer nationalen gesetzlichen Regelung nichts Abschließendes darüber besagt, ob und in welchem Umfang sie den Regeln des Gemeinschaftsrechtes unterliegt (vgl. etwa Urt. v. 28.4.1998 - Rs. C-158/96, Slg. 1998, I-1931 - Raymond Kohll und Rs. C-120/95, Slg. 1998, I-1831 - Nicolas Decker; vgl. auch Urt. v. 12.9.2000 - verb.
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus BGH, 03.07.2001 - KZR 31/99
    Nach diesen Grundsätzen sind Prüfungsentscheidungen in vollem Umfang, d.h. auch hinsichtlich der persönlichen Bewertung des Prüfers, der gerichtlichen Kontrolle unterworfen worden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83, NJW 1991, 2005; Beschl. v. 17.4.1991 - 1 BvR 1529/84, 1 BvR 138/87, NJW 1991, 2008; vgl. auch Beschl. v. 16.12.1992 - 1 BvR 167/87, NVwZ 1993, 666, 669 - betreffend die Zulassung privater Grundschulen; Urt. v. 8.7.1997 - 1 BvR 1621/94, NJW 1997, 2310, 2311 - betreffend die Kündigung eines Hochschullehrers wegen mangelnder fachlicher Eignung).
  • EuGH, 21.09.1999 - C-67/96

    Albany

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

  • EuGH, 18.06.1998 - C-35/96

    Kommission / Italien

  • EuGH, 12.09.2000 - C-180/98

    Pavlov

  • EuGH, 28.04.1998 - C-158/96

    Kohll

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

  • BSG, 14.06.1995 - 3 RK 20/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Festbetragsfestsetzung im Arzneimittelbereich

  • EuGH, 11.11.1997 - C-359/95

    Kommission / Ladbroke Racing

  • BSG, 21.11.1991 - 3 RK 32/89

    Zulässigkeit der Klage einer Krankenkasse gegen einen Krankenhausträger auf

  • EuGH, 17.11.1993 - C-2/91

    Strafverfahren gegen Meng

  • EuGH, 21.09.1999 - C-219/97

    Drijvende Bokken

  • BSG, 14.06.1995 - 3 RK 23/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Festbetragsfestsetzung im Hilfsmittelbereich

  • EuGH, 10.07.1980 - 37/79

    Marty / Lauder

  • EuGH, 08.06.2000 - C-258/98

    Carra u.a.

  • EuGH, 01.10.1998 - C-38/97

    Librandi

  • EuGH, 11.11.1997 - C-379/95

    Kommission / Ladbroke Racing - Wettbewerb

  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

    Die Fragen des europäischen Gemeinschaftsrechts, die inzwischen unter anderem zu einer Vorlage des Bundesgerichtshofs an den Europäischen Gerichtshof gemäß Art. 234 EGV geführt haben (vgl. BGH, VersR 2001, S. 1361), stehen im vorliegenden Fall einer konkreten Normenkontrolle nach Art. 100 GG nicht entgegen.
  • BVerfG, 09.06.2004 - 2 BvR 1248/03

    Verfassungsbeschwerden gegen Risikostrukturausgleich erfolglos

    Wegen Zweifeln an der europarechtlichen Vereinbarkeit der deutschen Vorschriften hatte u.a. der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 3. Juli 2001 - KZR 31/99 - VersR 2001, S. 1361) ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof gerichtet.
  • OLG Düsseldorf, 11.04.2007 - Kart 6/05

    Fusionskontrolle beim Zusammenschluss zweier gemäß § 108 SGB V zur

    Überdies hat der Bundesgerichtshof für die Beschaffung von Heil- oder Hilfsmitteln und Krankentransportleistungen ausgeführt, dass selbst bei Zugrundelegung des Sachleistungsprinzips die Interessen der Krankenkassen von dem Wahlrecht der Versicherten überlagert werden (BGH DE-R 303, 304 m.w.Nachw. - Taxi-Krankentransporte; zuletzt BGH EuGH-Vorlage vom 3. Juli 2001, Az.: KZR 31/99, Rn. 39 www.jurisweb.de = GRUR 2002, 554, 558).

    Die Möglichkeit einer Einflussnahme auf diese Auswahlentscheidung eröffne sich den Kassen allenfalls bedingt über die Beschränkung der Leistungspflicht im Verhältnis zu ihren Versicherten, mit der entweder Versicherungsleistungen für bestimmte Behandlungsformen oder Medikamente ausgeschlossen oder ihre Verpflichtung zur Bereitstellung von Medikamenten durch die Festlegung von Kostenobergrenzen eingeschränkt werde (BGH EuGH-Vorlage vom 3. Juli 2001, Az.: KZR 31/99, Rn. 39 www.jurisweb.de = GRUR 2002, 554, 558).

  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 16/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unternehmen - Unternehmer -

    Eine Vorabentscheidung des EuGH zu dieser für die gesetzliche Unfallversicherung durch die bisherige Rechtsprechung ausreichend geklärten Frage ist entgegen der Auffassung des Klägers nicht deshalb geboten, weil der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Verfahren betreffend die Festsetzung von Festbeträgen für Arzneimittel dem EuGH die Frage vorgelegt hat, ob die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland als Unternehmen im gemeinschaftsrechtlichen Sinne einzustufen sind (Beschluss vom 3. Juli 2001 - KZR 31/99 - VersR 2001, 1361).
  • BGH, 11.12.2001 - KZB 12/01

    LDL-Behandlung; Gerichtliche Zuständigkeit für bereits bei den ordentlichen

    Auch in anderen Fällen ist der Senat davon ausgegangen, daß für kartellrechtliche Streitigkeiten nach § 87 GWB (ggf. i.V. mit § 96 GWB) in der bis Ende 1999 geltenden Fassung ausschließlich die Zuständigkeit der Kartellgerichte begründet war und daß die einmal begründete Rechtswegzuständigkeit durch eine Gesetzesänderung nicht berührt wurde (vgl. BGH, Beschl. v. 3.7.2001 - KZR 31/99, WuW/E DE-R 747 - Festbeträge).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.2002 - 20 U 89/02

    Gewährung einer Kostenbeteiligung für eine prothetische Behandlung bei Einstufung

    b) Die Äußerungen der Beklagten mag zwar spürbare Auswirkungen auf den Umsatz der Klägerin zu 2. haben (vgl. allgemein zu den Auswirkungen krankenversicherungsrechtlicher Regelungen auf Leistungserbringer BGH WuW 2001, 1089 unter II.3.b).

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof es in seinem Vorlagebeschluss vom 03.07.2001 (WuW 2001, 1089 unter II.3.b)cc)) für unbedenklich gehalten, wenn private Krankenversicherer in ihren Versicherungsbedingungen Regelungen über den Umfang ihrer Leistungspflichten treffen oder diese ändern, auch wenn dies erhebliche Rückwirkungen auf die Absatzchancen von Leistungserbringern im Gesundheitsbereich haben.

  • LG Dortmund, 12.12.2007 - 22 O 71/07

    Kein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines Arztes

    Dementsprechend hat es der BGH in seinem Vorlagebeschluss vom 03.07.2001 (WuW 2001, 1089 unter II. 3 b cc) für unbedenklich gehalten, wenn private Krankenversicherer in ihren Vertragsbedingungen Regelungen über den Umfang ihrer Leistungspflichten treffen oder diese ändern, auch wenn dies erhebliche Rückwirkungen auf die Absatzchancen von Leistungserbringern im Gesundheitsbereich hat (OLG Düsseldorf a.a.O.).
  • LSG Brandenburg, 28.01.2003 - L 4 KR 12/01

    Vorrangigkeit des Sachleistungsprinzips; Kostenerstattung bei selbstbeschafften

    Eine wirksame Anfechtung der hier heranzuziehenden Festbeträge ist bisher nicht erfolgt, so dass es auch nicht auf den Ausgang des vor dem EuGH aufgrund des Vorlagebeschlusses des BGH (Vorlagebeschluss BGH, 03.07.2001, Az.: K 7 R 31/99, VersR 2001, S. 1361, zitiert nach juris.) zu anderen Festbetragsregelungen (Heilmittel) ankommen kann.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2002 - L 16 KR 57/01

    Krankenversicherung

    Der Senat brauchte den Rechtsstreit auch nicht auszusetzen, um dem Europäischen Gerichtshof die Frage der Anwendbarkeit des europäischen Wettbewerbsrechts auf die Mitgliedskassen der gesetzlichen Krankenversicherung vorzulegen (zur Frage, ob letztere Unternehmen i.S.d. Art. 81 EG-Vertrag sind vgl. BGH Beschl. vom 03.07.2001 - KZR 31/99 und 32/99).
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